Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Änderung: 01. Dezember 2022

Die Einrichtung „Centre de gestion informatique de l’éducation (CGIE)“ verpflichtet sich, ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen, gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?

Jeder Mensch muss in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer mobilen App einfach zu nutzen und abzurufen – insbesondere Personen mit Behinderungen und/oder solche, die unterstützende Software oder spezielle Hilfsmittel verwenden (zum Beispiel blinde, sehbehinderte oder anderweitig beeinträchtigte Menschen).

Stand der Konformität

Die vorliegenden mobilen Anwendungen sind nicht konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem Bewertungsrahmen für die Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1, der diese Norm umsetzt. Die Gründe für diese Nicht-Konformität sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei zugänglich:

Nichtkonformitäten
  • #1.1 Einige dekorative grafische Elemente werden trotz des Attributs „aria-hidden“ nicht von physischen Tastaturen ignoriert. Dies scheint eine Einschränkung des verwendeten Frameworks zu sein.
  • #5.1 Beim Auswählen eines Restaurants, eines Dienstes oder eines Benutzerkontos ist der aktuell ausgewählte Wert für Screenreader-Nutzer nicht eindeutig erkennbar, da das Attribut „aria-selected“ bei den betreffenden Elementen nicht verfügbar ist. Dies stellt eine Einschränkung des verwendeten Frameworks dar. Diese Beeinträchtigung verhindert jedoch nicht die Auswahl eines anderen Restaurants, Dienstes oder Kontos.
  • #5.2 Unter iOS ermöglichen physische Tastaturen zwar die Nutzung der Hauptnavigation, jedoch gelingt es nicht, in die Inhaltsbereiche vorzudringen. Untersuchungen zu diesem Verhalten sind derzeit im Gange.
  • #5.3.1 Nach dem Durchführen oder Abbrechen einer Reservierung wurde eine unsichtbare Warnmeldung implementiert, um Screenreader-Nutzer über den Kontextwechsel zu informieren. Diese wird jedoch unter Android nicht erkannt, da es zu einer unerwarteten Fokusverschiebung kommt.
  • #8.2.1 Bei starker Vergrößerung des Textes auf kleinen Bildschirmen werden einige wenige Textabschnitte abgeschnitten, um zu verhindern, dass sie außerhalb des sichtbaren Bereichs dargestellt werden.
  • #10.3 Unter Android ist es möglicherweise möglich, bestimmte modale Dialogfenster zu umgehen. Dies stellt eine Einschränkung des verwendeten Frameworks dar.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

Die App bietet die Möglichkeit, das Restopolis-Konto über Payconiq (ehemals Digicash) oder über Worldline (Visa-, Mastercard- oder Amex-Karten) aufzuladen. Die Benutzeroberflächen dieser beiden Zahlungsanbieter sind externe Komponenten und liegen somit außerhalb der Kontrolle der Restopolis-App.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. November 2022 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind zutreffend und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität der vorliegenden mobilen Anwendungen mit den Anforderungen des RAAM 1, die in Form einer Selbsteinschätzung durch die Einrichtung „Centre de gestion informatique de l’éducation“ durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an helpdesk@cgie.lu und beschreiben Sie dabei das Problem sowie die betroffene Ansicht. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird vorrangig eine Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format und entsprechend Ihren Wünschen übermittelt.

  • per E-Mail
  • per Telefon

Procédure permettant d'assurer le respect des dispositions

En cas de réponse non satisfaisante, vous avez également la possibilité d’en informer le Service information et presse, organisme responsable du contrôle de l’accessibilité, via son formulaire de réclamation en ligne, ou l’Ombudsman, médiateur du Grand-Duché de Luxembourg.

Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kantinen

Unsere Herausforderung besteht darin, die Gesundheit unserer Gäste, unseres Planeten und unserer Ernährungssysteme zu bewahren.

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